Geringfügige Beschäftigungen als Sackgasse für Frauen
Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind den meisten Menschen ein Begriff. Die sogenannten 520-Euro-Mini-Jobs (Stand 2023) erfreuen sich bei Student*innen, Rentner*innen und vielen Frauen besonderer Beliebtheit, denn es müssen vom Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt werden und die Rechte im Falle von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder dem Anspruch auf Urlaub, sind ähnlich wie bei festangestellten Arbeitnehmer*innen. Für die Arbeitgeber fallen lediglich Pauschalabgaben an. Doch die Nachteile sollten nicht vergessen werden. Minijobber*innen haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil sie keine Beiträge zahlen. Gleiches gilt für die Krankenversicherung, in der aber oft die kostenfreie Mitversicherung über den Ehepartner in der Familienversicherung möglich ist.…