Mit der Geburt des ersten Kindes beginnt in vielen Fällen die Gleichstellung von Paaren aus der Balance zu geraten. Obwohl der Wille meist da ist, genauso wie der Wunsch nach einer gleichberechtigten Elternschaft, sind es noch immer die Mütter, die für das gemeinsame Kind den Hauptteil der Elternzeit und danach in Teilzeit tätig sind.
Das wäre kein Problem, wenn es wirklich der ausdrückliche Wunsch und die freie Entscheidung der Mütter wäre. Doch meist ist es das Ergebnis aus Kompromissen, äußerem Druck, veralteten Rollenerwartungen und finanziellen Gründen. Die möglichen Konsequenzen und Nachteile für die Frauen werden zu diesem Zeitpunkt meist nicht gesehen.
Aber wie sieht es denn nun mit dem Elterngeld genau aus? Dieses wurde 2007 eingeführt, um Eltern die Möglichkeit zu geben, sich von der Geburt und Schwangerschaft zu erholen und für die Betreuung und Versorgung des Kindes sorgen zu können. Der Anspruch beträgt 12 Monate Elterngeld, plus zwei zusätzliche Partnermonate.
Zwar stieg der Väteranteil bei allen Elterngeldbeziehenden von 20,9 % (2015) auf 26,2% (2023), doch übernehmen nach wie vor hauptsächlich Mütter den Großteil der bezahlten Elternzeit (2023: Mütter 14,8 Monate und Väter 3,7 Monate (Destatis). Interessant auch die durchschnittliche Bezugsdauer von Elterngeld nach Bundesländern. Während 2022 Väter in Berlin mit 5 Monaten am längsten Elterngeld bezogen, waren es in Bayern mit 3,1 Monaten die wenigsten Väter (Statistikportal, Statistisches Bundesamt).
Noch immer sind es besonders die beruflichen Nachteile, die viele Väter davon abhalten, sich stärker in der Elternzeit zu engagieren. Aber auch finanzielle Gründe, traditionelle Stereotype, veraltete Geschlechterrollen und fehlende Akzeptanz und Vorbilder spielen eine Rolle.
Dabei wäre eine gleichberechtigte Aufteilung der Betreuung und Care-Arbeit für Mütter und Väter ein großer Vorteil. Noch immer führen längere Auszeiten von Frauen zu weitreichenden Konsequenzen für die eigene berufliche Entwicklung und den Verdienst. Eine längere Elternzeit stärkt die Vater-Kind-Beziehung und ermutigt Eltern, wie das DGB Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten!“ bereits 2015 bestätigte.
Leider gibt es in Deutschland noch immer keinen gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub (im Gegensatz z.B. in Japan, Spanien oder den skandinavischen Ländern). Politik und Unternehmen sind gefragt. Neben der dringenden Einführung eines Vaterschaftsurlaubs und der Erhöhung des Elterngeldes (noch nie erhöht), können familienfreundliche Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt unterstützen und ermutigend.
Es gibt viele Ideen und Konzepte (u.a. auch Bestandteil eines Webinars von Femoana ), wie Unternehmen wichtige Impulse geben und umsetzen können. Eines davon liegt in der Stärkung von Vätern und der Förderung von Müttern durch eine paritätische Elternzeit.